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Leseranfrage

Berechnung des Baukostenzuschusses

Ausgabe 1/2017

Wir sind mit der Sanierung der Elektroanlagen von Wohngebäuden aus den 50er-Jahren beauftragt. Die Wohnungen erhalten im Wesentlichen den Mindeststandard nach DIN 18015-2. Der hier betrachtete Wohnblock hat vier Aufgänge zu je acht Wohneinheiten (WE). Jeder Aufgang verfügt über einen Hausanschluss 63 A. Dieser Hausanschluss reicht für den zukünftigen Leistungsbedarf für acht WE (50 kVA nach DIN 18015-2 ohne elektrische Warmwasserbereitung) nicht mehr aus. Da nicht bekannt war, welcher Leistungsbedarf zu DDR-Zeiten angemeldet wurde, konnte also auch kein Mehrleistungsbedarf berechnet werden. Beim Netzbetreiber (NB) wurde nun die neue Gesamtleistung angemeldet. Der NB hat pauschal für jeden Aufgang eine Mehrleistung von 20 kW angesetzt, diese mit vier (Aufgänge) multipliziert und 80 kW für die Berechnung des Baukostenzuschusses zugrunde gelegt. Wir haben dieser Berechnungsweise widersprochen und darauf verwiesen, dass alle vier Aufgänge an einem Stammkabel angeschlossen sind.

In unserem Fall würde der NB einen Baukostenzuschuss wie für einen neuen Wohnblock erhalten. Der NB hat unseren Einspruch zurückgewiesen, konnte aber keine plausible Erklärung für seine Berechnungsweise geben.

Wie müssten die Leistungen im Versorgungsgebiet einer Trafostation berücksichtigt werden, die durch den Abriss von Wohngebäuden nicht mehr benötigt werden?

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