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Leseranfrage

Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Ex-Handgeräte

Ausgabe 4/2017

Was ist zu beachten, wenn explosionsgeschützte Handgeräte betrieblich überprüft werden sollen? Es geht um Mess- und Prüfgeräte in Kläranlagen. In den allgemein zugänglichen Quellen konnte ich dazu keine näheren Informationen finden. Meine Fragen:

  1. Genügt hier die elektrische Prüfung nach DGUV 3 oder sind auch Überprüfungen für den Ex-Schutz notwendig?

  2. Wie sieht die Prüfung für den Ex-Schutz nach einer Instandhaltungsmaßnahme aus, z. B. dem Wechseln der Anschlussleitung?

  3. Sind besondere Qualifikationen erforderlich?

  4. Wäre eine Überprüfung durch den Hersteller anzuraten, wenn es sich um Geräte handelt, die auch ab und an kalibriert werden müssen?

  • einschlägige technische Berufsausbildung oder spezielle Qualifikation;

  • mindestens einjährige Erfahrung auf dem betreffenden fachlichen Gebiet (z. B. mit der Instandhaltung explosionsgeschützter Geräte);

  • aktuelle Kenntnisse über Explosionsgefährdungen.

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