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Leseranfrage

Wenn die persönliche Eignung fehlt

Ausgabe 5/2017

In unserem Unternehmen sollen junge Leute als „elektrotechnisch unterwiesene Personen“ unterwiesen werden, sodass sie dann in Begleitung einer Elektrofachkraft tätig werden und zum Beispiel Prüfungen an ortsveränderlichen Geräten durchführen können. Da aus meiner Sicht diese jungen Leute weder fachlich noch persönlich für diese Arbeiten geeignet sind, halte ich diese Vorgehensweise für bedenklich. Wie kann ich hinsichtlich der persönlichen Eignung gegenüber der Geschäftsleitung argumentieren?

  • und für welche Arbeiten die EuP unterwiesen, eingewiesen und ggf. angelernt war;

  • die EuP die Unterweisung, Einweisung und Anlernung verstanden hatte und in der Lage war, diese umzusetzen;

  • die Elektrofachkraft die EuP kontrolliert hat;

  • die EuP die erteilten Weisungen umgesetzt hat.

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