Skip to main content
Leseranfrage

Festlegung von Blitzschutzklassen

Ausgabe 6/2017

Unser Auftragnehmer ist der Meinung, dass zur Bestimmung der Blitzschutzklassen eine Risikobewertung nicht zwingend erforderlich ist. Er beruft sich dabei auf die Publikation der deutschen Versicherer (GDV) zur Schadenverhütung VDS 2010, Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz. Die VDS 2010 verweist zwar auf die Risikobewertung nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305), lässt aber ausdrücklich die Auswahl nach Tabelle A.03 in VDS 2010 zu, wenn keine Detailkenntnisse vorhanden sind. Die Blitzschutzklasse IV kommt darin jedoch nicht vor. Die VDE-Norm ist für mich Stand der Technik.

Ich bin der Meinung, dass die Risikobewertung Bestandteil der Planungsleistung von einem nach HOAI beauftragten Fachplaner ist, auch wenn diese Teilleistung nicht ausdrücklich im Vertrag steht. Kann der Auftragnehmer das Erbringen dieser Leistung verweigern?

Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent