Erdung des PEN in Abnehmeranlagen
Ausgabe 7/2017
Wir sind überwiegend bei der Modernisierung von Wohnbauten eingebunden. In seinen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) verlangt unser Energieversorger (Netze Magdeburg) am Hausanschluss einen Fundamenterder, und wenn dieser nicht vorhanden ist, eine vom Kunden zu errichtende Erdungsanlage mit einem Erdübergangswiderstand ≤ 2 Ω.
Auf welche Norm stützt sich der Versorger, und wie können wir diesen Wert messtechnisch nachweisen?
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