Schutzleiteranschluss an einer öffentlichen Beleuchtung
Bei Wartungsarbeiten an einer vor vier Jahren errichteten Park-Beleuchtung ist uns aufgefallen, dass die Masten der Leuchten nicht über die jeweilige Schutzleiteranschlussstelle mit dem ankommenden Schutzleiter der Zuleitung verbunden sind. Nun erlitt ich bei der Reparatur einer dieser Leuchten einen elektrischen Schlag, als ich den Mast von außen berührte. Wie sich herausstellte, unterlief dem installierenden Elektriker beim Anschließen ein Fehler (Bild 1), sodass am gesamten Mast Netzspannung anlag. Kurz die Daten zur Leuchte: Als Leuchtenzuleitung/Ableitung ist der Typ NYY-J 5 × 6 mm eingesetzt. Der Mastanschlusskasten besteht aus Kunststoff (SK II) mit 2 × D01. Der Leuchtenkopf (SK I) ist mit HIT 20 W und EVG bestückt und mit einer Anschlussleitung H05RR-F 3 × 1,5 mm2 ausgestattet.
Nach dem elektrischen Schlag kam es zu einem lebhaften Briefwechsel zwischen dem Parkbetreiber, dem Mast- und Leuchtenhersteller sowie dem planenden Ingenieurbüro, da wir der Meinung sind, dass die Erdung der Masten die Sicherheit dieser Anlage wesentlich erhöhen würde. So schreibt der Mast- und Leuchtenhersteller: „Mast und Kopf bilden eine Schutzklasse-I-Einheit“. Das Ingenieurbüro äußerte sich sinngemäß wie folgt: „Im Mast befinden sich nur schutzisolierte Komponenten. Diese Komponenten sind der Mastsicherungskasten sowie die Mantelleitung. Der [...] Schraubenanschluss im Mast, der mit dem Schutzleiter verbunden werden soll, trägt kein Erdungszeichen. Weiterhin trägt diese Verschraubung über eine Metallschiene den Mastanschlusskasten. Da die Schraube durch das Öffnen des Mastanschlusskastens mechanischen Bewegungen ausgesetzt ist, scheint eine sichere Erdung auf Dauer nicht gewährleistet zu sein [...] Entsprechend der vorgenannten Punkte ist am Mast nach DIN VDE 0100-410 [...] die Schutzmaßnahme doppelte oder verstärkte Isolierung (Schutzisolierung ) vorhanden.“ Es seien zudem keine besonderen Vorkehrungen mit entsprechend gekennzeichneten Anschlusspunkten zu erkennen und eine Schutzleiterbrücke aus dem schutzisolierten Anschlusskasten nicht erlaubt, so das Ingenieurbüro.
Wir sehen den Sachverhalt so: Ja, die Einbauten bis hin zu den Anschlussleitungen sind isoliert, aber Mast und Leuchte sind als Einheit in Schutzklasse I zu betrachten (auch Herstellerauskunft). Der Leuchtenkopf besitzt einen PE-Anschluss, der auch auf den PE-Anschluss im Mastanschlusskasten gelegt wurde.