Verzicht auf Einsatz eines AFDDs
Ausgabe 11/2017
Bei einem Wohnbauprojekt mit zum Teil barrierefreien Wohnungen ist die Frage nach den sogenannten Brandschutzschaltern aufgekommen, da diese in der Baubeschreibung des Planers vom Bauherrn nicht aufgeführt waren. Der Bauherr will keine Mehrkosten akzeptieren, weshalb sich die Frage stellt, wie sich der Einbau der AFDDs umgehen lässt.
Gemäß einem Artikel vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe wird darauf verwiesen, dass Normen gesetzlich nicht verpflichtend sind, zumal Brandschutzschalter in den Landesbauordnungen noch nicht aufgeführt sind.
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