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Leseranfrage

Mitführen des Schutzleiters bei Schutzklasse-II-Betriebsmitteln

Ausgabe 1/2018

Wir stellen Feuchtraumleuchten in Schutzklasse II her, die auch als Versionen mit Durchgangsverdrahtung ausgeführt werden. Diese haben dann beidseitig eine Steckverbindung. Nun werden wir kundenseitig mit der Interpretation einer Leseranfrage [1] konfrontiert, die aussagt, dass bei Stromkreisen mit Betriebsmitteln der Schutzklasse II der Schutzleiter mitzuführen ist, aber auch, dass bei Anlagen mit ausschließlich Schutzklasse-II-Betriebsmitteln auf den Schutzleiter verzichtet werden kann. Unser Kunde hat nun ein Interpretationsproblem.

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