Mitführen des Schutzleiters bei Schutzklasse-II-Betriebsmitteln
Ausgabe 1/2018
Wir stellen Feuchtraumleuchten in Schutzklasse II her, die auch als Versionen mit Durchgangsverdrahtung ausgeführt werden. Diese haben dann beidseitig eine Steckverbindung. Nun werden wir kundenseitig mit der Interpretation einer Leseranfrage [1] konfrontiert, die aussagt, dass bei Stromkreisen mit Betriebsmitteln der Schutzklasse II der Schutzleiter mitzuführen ist, aber auch, dass bei Anlagen mit ausschließlich Schutzklasse-II-Betriebsmitteln auf den Schutzleiter verzichtet werden kann. Unser Kunde hat nun ein Interpretationsproblem.
Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent
Loggen Sie sich hier mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort ein, um diese Leseranfrage lesen zu können.