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Leseranfrage

Bestellung elektrotechnisch tätiger Mitarbeiter

Ausgabe 4/2018

Ein Mitarbeiter hat vor geraumer Zeit eine Berufsausbildung zum Elektroinstallateur mit dem Gesellenbrief in einem anderen Unternehmen abgelegt.

In unserem Unternehmen ist er momentan als Metallarbeiter angestellt. Er soll nun aber, nachdem er elektrotechnische Weiterbildungen und Unterweisungen besucht hat, unter Aufsicht einer Elektrofachkraft Elektroinstallationsarbeiten ausführen.

Ist es hierfür notwendig, den Arbeitsvertrag des Mitarbeiters zu ändern oder eine Bestellung für die elektrotechnischen Aufgaben vorzunehmen? Oder genügt es, seine Stellenbeschreibung dementsprechend anzupassen?

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