Schutz mehrerer parallel geschalteter Leiter
Ausgabe 6/2018
Wir haben den Auftrag zur Planung, Fertigung und Inbetriebnahme einer NSHV für einen Trafo mit 1 600 kVA. Die Zuleitungskabel von der Trafostation werden bauseitig verlegt und sind von uns beidseitig anzuschließen. Die Trafostation ist nicht unser Lieferanteil. Der Lieferant stellt zehn NH-Sicherungs-Lastschaltleisten zur Verfügung. Es werden dafür zehn Parallelkabel NYCWY 3∙150/150 vorgesehen. Unserer Meinung nach dürften die Kabel nicht einzeln abgesichert werden, sofern keine Sicherungsüberwachung vorhanden ist, die eine Gesamtabschaltung bewirkt. Siehe DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430). Hinzu kommt, dass der Kurzschlussschutz beachtet werden muss. Wie sehen Sie das?
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