Außenleiteranordnung bei Verlängerungen
Ausgabe 9/2018
Das Fazit der Leseranfrage [1] in ep 02/17 interpretiere ich so, dass jede Drehstromverlängerung, deren Außenleiteranordnung nicht L1-L1, L2-L2, L3-L3 entspricht, bei der Prüfung zu verwerfen ist. Aus meiner Sicht müssten dann aber sehr viele solche Verlängerungen verworfen werden, da es in der Praxis sehr oft vorkommt, dass an einer Maschine ein falsches Drehfeld anliegt. Ist es nicht zulässig, in einem solchen Fall eine Korrektur in der Kupplung vorzunehmen?
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