Abgeschlossener elektrischer Betriebsraum
Ausgabe 10/2018
Im Rahmen eines Bauvorhabens wird ein Raum für Schalt- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Er soll nach Fertigstellung u. a. Hausanschlusskasten – (3 ∙ 125 A), Gebäudehauptverteilung und UV-SV (E90-Gehäuse) für Feuerwehraufzug, Sicherheitsbeleuchtung sowie BMA enthalten. Zählt dieser Raum als abgeschlossener elektrischer Betriebsraum? Bis jetzt könnte jeder diesen Raum betreten, der über die allgemeine Technikschließung verfügt.
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