Schutzwinkel- und Maschenverfahren
Ausgabe 12/2018
Ein mit Schiefer gedecktes öffentliches Gebäude hat ein Steildach mit einer Dachneigung von 40° und einer Firstlänge von 30 m. Die Firsthöhe ab Traufe beträgt 9 m (Bezugskante mit durchverbundenem Schneefang und Dachrinne; Ableitungen von dort im Abstand von < 15 m um das gesamte Gebäude; BSK III). Der Schutzwinkel lt. Tabelle beträgt hier 62°. Spricht etwas dagegen, in diesem Fall das Schutzwinkelverfahren anzuwenden, um so die beim Maschenverfahren eigentlich notwendige mittige Fangleitung einzusparen? Mein Kollege trennt sich gedanklich nicht von der Maschenweite 15 m, obwohl eine Masche beim Schutzwinkelverfahren nicht existiert.
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