Aufzugssteuerung im Treppenraum
In einem neu errichteten Hotel ist mir im Treppenhaus des obersten Geschosses (2. OG) die Anordnung einer Aufzugsmaschinensteuerung aufgefallen. Die komplette Aufzugssteuerung ist ohne ergänzende bauliche oder brandschutztechnische Abtrennung im Treppenhaus angeordnet. Lediglich eine Blechtür ohne weitere Dichtungselemente, (nicht (rauch-)dicht schließend) ist vorhanden. Meine Frage: Nach MLAR ist in notwendigen Fluchtwegen – vor allem aber in Treppenhäusern (hier sogar eines Beherbergungsbetriebes) – eine ungeschützte Kabelverlegung oder eine Anordnung von Elt-Verteilern ohne zusätzliche brandschutzgerechte Abtrennungsmaßnahmen in F30 bzw. F90 nicht zulässig. Trifft dies für maschinenraumlose Aufzugsanlagen bzw. deren Aufzugssteuerungen nicht zu? Gibt es hier eventuelle – dann für mich aber kaum erklärbare – Ausnahmen?