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Leseranfrage

Sicherungsautomaten mit Charakteristik „H“

Ausgabe 2/2019

Sind Sicherungsautomaten der Charakteristik „H“ zwingend auszutauschen, auch wenn die Anlage nicht geändert oder erweitert wird Gibt es eine Austauschpflicht? Ist es beispielsweise bei einem E-Check ausreichend, den Einsatz dieser Sicherungsautomaten als Mangel aufzuführen? Muss bei einer wiederkehrenden Prüfung (Prüfprotokoll) der Kurzschlussstrom (z. B. B16-Automat) gemessen werden, auch wenn ein RCD (0,03A) verbaut ist.

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