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Leseranfrage

Maschine entspricht nicht der Norm

Ausgabe 3/2019

Ich bin als VEFK in einem internationalen Unternehmen bestellt und habe festgestellt, dass die Maschinen und Schaltschränke, die von unseren Tochterunternehmen hergestellt werden und wir verbauen, nicht den Anforderungen der EN 60204 entsprechen. Muss ich diesen Mangel abstellen lassen, wenn ich Kenntnis von Mängeln an einer Maschine habe, die eine CE-Kennzeichnung trägt? Spielt es eine Rolle, welche Auswirkungen der Mangel hat? Ein Thema ist beispielsweise der Einsatz von reduzierten Querschnitten ohne Berücksichtigung einer erd- und kurzschlusssicheren Verlegung. Leider ist die Aussage zur Anforderung an die Verlegeart in Abschnitt 7.2.8 von DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) etwas allgemein gehalten. So heiß hier eine Bedingung: „[...] ausgenommen [...] der Leiter ist so verlegt, dass die Möglichkeit eines Kurzschlusses vermindert ist, z. B. geschützt durch ein Gehäuse oder einen Leitungskanal.“ Für mich ist an dieser Stelle klar, dass mit „Gehäuse“ nicht unser Schaltschrank gemeint ist. Meine Kollegen sehen das wohl anders. Ein zweites Thema ist die nicht EMV-gerechte Verkabelung bei frequenzgeregelten Maschinen. Hier weichen unsere Maschinen ganz klar von Abschnitt 4.4.2. in DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) ab. Wie muss ich als EFK mit Kenntnis des Sachverhaltes umgehen? Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich die Geschäftsleitung über die Unzulänglichkeiten schriftlich in Kenntnis setze?

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