Zulässigkeit von RCDs des Typs AC
Immer wieder importieren wir Prozessanlagen, welche mit z. T. mehreren rein wechselstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Typ AC) ausgerüstet sind. Einige Stromkreise sind wiederum mit pulsstromsensitiven Schutzschaltern (Typ A) ausgerüstet. Es macht also den Anschein, dass die Absicherung der einzelnen anlageninternen Stromkreise für die Art der auftretenden Fehlerströme konzipiert wurde. Als Betreiber sehe ich keinen Grund, dieses Konzept in Frage zu stellen. Die Anlagen sind i.d.R. komplett eingehaust, haben keine frei zugänglichen Steckdosen etc. und die Bedienelemente sind auf DC 24 V ausgelegt. Die VDE-Norm DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530)ist mir inhaltlich bekannt. Dennoch bin ich von der undifferenzierten Anwendung der Norm bei diesem Sachverhalt nicht überzeugt, da sie die Errichtung von Niederspannungsanlagen regelt und nicht deren Einfuhr oder Betrieb. Sollte in dem von mir beschriebenen Fall nicht eine Vorschrift über die Beschaffenheit von Maschinen bei einer Einfuhr nach Deutschland/EU und deren Betrieb angewendet werden?