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Leseranfrage

Zentralen von Gefahrenmeldeanlagen

Ausgabe 7/2019

Gibt es eine Norm und/oder Vorschrift in den elektrotechnischen Regelwerken, in der festgelegt ist, wie Zentralen von Gefahrenmeldeanlagen aus den Netzen der Allgemeinverteilungen einzuspeisen sind? Es gibt Aussagen im Kollegenkreis, dass man auf einen Endstromkreis der Hauptverteilung (ohne FI-Schalter) zurückgreifen und diesen Abgang dann besonders farblich kennzeichnen soll. Zusammenfassend möchte ich also fragen, ob der Endstromkreis der ersten Stromversorgung:

  1. mit oder ohne RCD auszuführen ist;

  2. direkt an der Hauptsammelschiene anzuschließen ist;

  3. mit LSS oder Schraubsicherungen zu versehen ist und

  4. Leitungen sowie Sicherungen besonders gekennzeichnet werden müssen?

Aus meiner Sicht lässt sich Abschnitt 4.4 von DIN VDE 0833-1 nur bedingt zu diesem Thema aus.

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