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Leseranfrage

Regelmäßig stattfindende Unterweisungen

Ausgabe 8/2019

Ich bin in meinem Verantwortungsbereich als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) auch für die Schulung meiner Elektrofachkräfte (EFK) zuständig und habe mir über die Jahre einen großen Fundus eigener Schulungen erarbeitet, den ich stets aktualisiere. Aus diesem Paket schule ich jährlich „Die fünf Sicherheitsregeln“, aktuelles aus den Vorschriftenwerken wie VDE und DGUV und die Prüfungen vor Inbetriebnahme nach VDE 0100-600. Alle zwei Jahre im Wechsel schule ich zusätzlich u. a. „PSA“, „Erste Hilfe bei Elektrounfällen“, die einzelnen Arbeitsverfahren sowie „Gefahrstoffe“ etc. Jede Schulung schließt mit einer Überprüfung im Multiple-Choice-Verfahren. Hinzu kommen Kurzunterweisungen, die sich z. B. auf in der Presse veröffentlichte Unfälle beziehen, oder Unterweisungen zu meinen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und sonstigen Regularien. In den Angeboten verschiedener Jahressicherheitsschulungen wird immer darauf hingewiesen, dass diese Schulung die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG §12 erfüllt und dass es sich um eine Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 handelt. Kann ich davon ausgehen, dass ich mit meinen Schulungen diese Forderungen auch erfülle oder ist zumindest ab- und an eine externe Schulung meiner EFK für den Erhalt ihres Status zwingend notwendig?

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