Skip to main content
Leseranfrage

Anmeldung von Ladeeinrichtungen

Ausgabe 11/2019

Im Fachbeitrag Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge Teil 2 in ep 9/19 [1] schreibt der Autor: „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung von > 3,6 kVA sind dem Netzbetreiber anzumelden.“ Aus meiner Sicht müssen nach Änderung der NAV alle Ladeeinrichtungen unabhängig ihrer Größe gemeldet werden.

Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent