Anmeldung von Ladeeinrichtungen
Ausgabe 11/2019
Im Fachbeitrag Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge Teil 2 in ep 9/19 [1] schreibt der Autor: „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung von > 3,6 kVA sind dem Netzbetreiber anzumelden.“ Aus meiner Sicht müssen nach Änderung der NAV alle Ladeeinrichtungen unabhängig ihrer Größe gemeldet werden.
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