Zu „AuS – Arbeiten unter Spannung“ in ep 10/19
Ausgabe 2/2020
Im Fachbeitrag [1] in ep 10/19 wird die DGUV Regel 103-011 überhaupt nicht berücksichtigt und die zitierte DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 in zwei entscheidenden Punkten unvollständig wiedergegeben. Bei einer zu erstellenden bzw. zu überarbeitenden Gefährdungsbeurteilung zum Arbeiten unter Spannung (AuS) ohne besondere technische und organisatorische Maßnahmen könnte so der Unternehmer bzw. die verantwortliche Person hinsichtlich der Notwendigkeit einer AuS-Spezialausbildung eine falsche Entscheidung treffen.
Zu berücksichtigen ist auch die stets steigende Zahl von gemeldeten Stromunfällen, der bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) versicherten Mitarbeiter und besonders Elektrofachkräfte.
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