Mangelhafte Maschine ohne CE-Kennzeichen
Ausgabe 4/2020
Wir haben für uns bei einem internationalen Unternehmen eine Maschine zur Ölreinigung bestellt und erhalten. Im Rahmen einer ersten Prüfung sind mir als vEFK gravierende Mängel an der Maschine aufgefallen, die im schlimmsten Fall sogar zu Sach- und Personenschäden führen können. Die Maschine besitzt kein CE-Kennzeichen und wird nun infolge meiner Beanstandungen vom Hersteller/Importeur wieder abgeholt. Bin ich dazu verpflichtet, solch schwerwiegenden Mängel einer Behörde anzuzeigen, um zu verhindern, dass solche Produkte doch noch auf den Markt gelangen? Wie muss ich mich verhalten?
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