„Übergangswiderstand von Klemmstellen“
In der Leseranfrage „Übergangswiderstand von Klemmstellen“ in ep 01/20 wird gefragt, wo festgehalten ist, dass der Übergangswiderstand von Klemmstellen nicht größer sein darf als der Leiterwiderstand eines Meters der angeschlossenen Leitung. Im Anhang D der aktuellen DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) wird genau dieser Wert angegeben. Dort im Abschnitt D.6.4.2.3 Absatz k geht es eigentlich um ordnungsgemäße Kabel- und Leiterverbindungen. Hier heißt es: „Der Zweck dieser Prüfung ist, zu überprüfen, ob die Verbindungsmittel für die zu verbindenden Leiter geeignet sind und ob die elektrischen Verbindungen ordnungsgemäß ausgeführt sind. Im Zweifel wird empfohlen, den elektrischen Widerstand der Verbindungen zu messen: Dieser elektrische Widerstand sollte nicht größer sein als der elektrische Widerstand eines Leiters von 1 m Länge und einem Querschnitt, der dem kleinsten Querschnitt der verbundenen Leiter entspricht.“