RCD für Klimaanlagen mit Festanschluss
Wir betreuen im Rahmen des Gebäudemanagements technische Ausstattungen im gesamten Bundesgebiet. Für die Klimatisierung (Heizen und Kühlen) werden Inverteranlagen namhafter Hersteller eingesetzt. Diese schreiben in ihren technischen Datenblättern vor, dass für den Betrieb ein RCD Typ B eingesetzt werden muss, da im Fehlerfall mit Gleichfehlerströmen über die Leistungselektronik zu rechnen sei. Hier stellt sich uns nun die Frage, ob für Inverteranlagen überhaupt ein RCD eingesetzt werden muss, unabhängig von der Netzform (TN- oder TT-Netz), da es sich grundsätzlich um einen Festanschluss handelt. Die Anlagen werden gemäß Herstellervorgaben mit einem C20/3 abgesichert und haben in unmittelbarer Nähe zum Außengerät einen Reparaturschalter (3-polig, verriegelbar).