Schutz von Schaltgerätekombinationen
Ich habe zu folgender Aussage nach DIN EN 61439-1 eine Frage: Der Nachweis der Kurzschlussfestigkeit wird nicht gefordert für:
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„Schaltgerätekombinationen mit einer Bemessungskurzzeitstromfestigkeit […] oder einem bedingten Bemessungskurzschlussstrom […] von höchstens 10 kA Effektivwert“;
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„Schaltgerätekombinationen oder Stromkreise von Schaltgerätekombinationen, geschützt durch strombegrenzende Einrichtungen, deren Durchlassstrom beim höchstzulässigen unbeeinflussten Kurzschlussstrom an den Anschlüssen der Einspeise- und der Schaltgerätekombination 17 kA nicht überschreitet.“
Es heißt, der Nachweis sei nicht gefordert. Nach meinem Verständnis müsste der Kurzschlussstrom trotzdem erst ermittelt werden, um zu prüfen, ob ich die Schaltgerätekombination einsetzen darf oder nicht. Oder ist es so, dass ich im ersten Fall nach Betriebs- und Nennstrom auswähle und nach Datenblatt prüfe, ob nicht mehr als 10 kA angeben sind. Im zweiten Fall ist durch die Angabe von Icc des Transformators die Auswahl möglich und weitere Nachweise demnach nicht nötig. Wie ist zu verfahren, wenn der Kunde diese Angabe nicht zur Verfügung stellen kann?