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Leseranfrage

Basisschutz durch Abdeckung aus Metall

Ausgabe 9/2020

Unser Unternehmen betreut Windenergieanlagen und führt an diesen Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben durch. In einem Energieverteiler sind die Reiheneinbaugeräte hinter einem Berührungsschutz verbaut (Wie bei einem Installationsverteiler). Dieser Berührungsschutz ist jedoch aus Metall (verzinkt) gefertigt. Für die Demontage ist zusätzliches Werkzeug notwendig. Der Schrank selbst verfügt zusätzlich über eine Doppelbartschließung. Eine Einbindung des Berührungsschutzes in den Potentialausgleich wird nur über die Verschraubung mit dem geerdeten Korpus des Schrankes realisiert (konstruktive Verbindung). Es gibt keine zusätzliche Erdungsleitung. Aus unserer Sicht stellt dies ein Risiko für das Wartungspersonal dar, da beim Abnehmen der Abdeckung unbeabsichtigt aktive Teile brüht werden könnten. Wie ist dieses Thema aus normativer Perspektive zu betrachten?

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