Bereiche eines begehbaren Beckens
Ausgabe 9/2020
Unser Kunde errichtet in unmittelbarer Nähe seiner Terrasse einen Steintrog (2000 mm × 500 mm), der aus meiner Sicht als begehbares Becken einzuordnen ist, sodass die Bereiche für Installationen einzuhalten sind. Ich habe nun den Auftrag, ein Erdkabel für eine Gartenleuchte zu verlegen, das wegen der baulichen Gegebenheiten unter besagtem Steintrog verlaufen müsste. Da der Bereich unter dem Steintrog aus meiner Sicht jedoch dem Bereich 1 zuzuordnen ist, bin ich verunsichert, ob die Kabelverlegung von mir so realisiert werden darf und ein Schutzrohr die Lösung des Problems wäre.
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