Skip to main content
Leseranfrage

Klassische Nullung

Ausgabe 2/2021

Meine Frage lautet, ob bei einer klassischen Nullung ein reiner Neutralleiter zusätzlich mitgeführt werden darf. Zum Sachverhalt: In einer Altbauwohnung wurde wegen zusätzlicher Stromkreise der PEN wie in der Norm gefordert aufgeteilt. Die neuen Stromkreise sind ebenfalls normgerecht aufgelegt. Nun gibt es aber auch alte Stromkreise, bei denen der (graue) PEN richtigerweise auf die PEN/PE-Schiene aufgelegt ist. Diese zweiadrigen Stromkreise lassen sich nicht mit verträglichem Aufwand ändern. In den einzelnen Räumen hingegen ließen sich in einigen Installationsrohren die (Einzel-)adern austauschen. Was spräche dagegen, bei diesen Stromkreisen in der ersten Abzweigdose eine PEN-Aufteilung vorzunehmen und von dort mit einer an den Enden blau gegenzeichneten grün-gelben Ader als PEN weitere Dosen zu versorgen, während gleichzeitig ein blauer Neutralleiter für die Dosen mitgeführt wird, an denen er sich nachrüsten lässt? Also quasi ein TN-C-S-Netz in 1,5 mm2. Somit wäre der PEN vom Betriebsstrom teilweise entlastet und eine unzulässige Verbindung von PE und N nach der PEN-Aufteilung vermieden.

  • ein grün-gelber Leiter (mit blauer Endmarkierung) verlegt werden für den Anschluss der „alten“ Nullleiter der Abzweigungen, die nach der klassischen Nullung ausgeführt sind, sowie

  • ein blauer Leiter für den Anschluss der Neutralleiter der Abzweigungen, die nach der aktuell gültigen Normung ausgeführt sind.

Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent