Drei Leiter in einer Klemme
Wir haben bei einer Überprüfung einer Elektroverteilung an einem Fehlerstromschutzschalter drei N-Leiter mit je 1,5 mm2 (eindrähtig, ohne Kabelschuhe oder Endhülsen) an der N-Abgangsklemme vorgefunden. Aus meiner Sicht ist dies ein Mangel. Auch verstößt solch ein umgesetzter Anschluss gegen unsere innerbetrieblichen Vorgaben. Laut technischem Datenblatt des Herstellers sei ein Anschluss von drei Leitern erlaubt und wie folgt vorgesehen: Anschlussquerschnitt starre Leiter ≤ 1 × 35 mm2; ≤ 2 × 16 mm2; ≤ 1 × 16 mm2 + 2 × 10 mm2; Anschlussquerschnitt flexible Leiter ≤ 1 × 25 mm2; ≤ 1 × 16 mm2 + 1 × 10 mm2; ≤ 3 × 6 mm2. Auf Nachfrage beim Hersteller des RCD habe ich folgende Antwort erhalten: „[…] Das Datenblatt ist korrekt. Unabhängig von der Anzahl der angeschlossenen Leiter, ist sicherzustellen, dass die Leiter ordnungsgemäß in der Klemme sitzen und die Klemme mit dem entsprechenden Drehmoment angezogen wurde […].“ Gibt es hier eine Norm oder Vorschrift, die die Anzahl der Adern in einer Klemme begrenzt?