Eine bedienungsunfreundliche Maschine
In unserem Unternehmen verwenden wir Messmaschinen, welche durch das in den Fertigungslinien befindliche Personal bedient werden. In den Schaltschränken dieser Messmaschinen sind Fächer für Industrie-PCs und Datenträgeranschlüsse eingebracht, welche über ein Dachaufbauklimagerät gekühlt werden sowie mit Sicherheitsschließung versperrt und dem Blitzsymbol als elektrischer Betriebsraum gekennzeichnet sind. Den Schlüssel besitzen nur unsere EFKs. Da das Bedienpersonal regelmäßig an den PCs Einstellungen vornehmen muss und die Datenträgeranschlüsse benötigt, werden die Schließungen immer wieder manipuliert, um sie unkompliziert und zeitsparend öffnen zu können. Belehrungen fruchten nicht. Wir diskutieren nun diverse Lösungswege und favorisieren einen Schritt, bei der wir die Fächer für die elektrotechnischen Laien zugänglich machen wollen. Hierzu müssten wir jedoch beispielsweise Bereiche im Schaltschrank abdecken und RCDs nachrüsten. Dies würde aber auch bedeuten, dass wir die vom Hersteller angebrachte Kennzeichnung des elektrischen Betriebsraumes entfernen müssen. Ist es zulässig, die favorisierte Maßnahme selbstständig ausführen und die „Siegel“ zu entfernen, wenn uns der Hersteller nicht unterstützt? Was würde dies für die CE-Konformität der Anlage bedeuten? Welche Legitimationen benötige ich vom Hersteller? Meines Wissens ist der Hersteller in einer Beobachtungspflicht. Inwieweit gilt dies für unseren vorliegenden Fall?