Mit elektroakustischerAnlage alarmieren
Ausgabe 4/2021
Immer häufiger werden elektroakustische Anlagen (ELA) zur Alarmierung eingesetzt. In unserem Fall wird eine Hausalarmanlage (HAA) bzw. Brandwarnanlage (BWA) nach DIN VDE V 0826-2 (VDE V 0826-2) [1] errichtet. Ebenso soll eine ELA errichtet werden. Darf ich, aktiviert von der HAA bzw. BWA, über die Lautsprecher der ELA mit dem DIN-Ton alarmieren, sodass die ELA zum elektroakustischen Warnsystem (ENS) wird? Meine Irritation wird verstärkt durch den Satz in DIN EN 50849 (VDE 0828-1) [2]: „Diese Europäische Norm gilt nicht für elektroakustische Notfallwarnsysteme, die zur Evakuierung im Brandfall verwendet werden, unabhängig davon, ob sie an eine Brandmeldeanlage angeschlossen sind oder nicht.“
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