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Leseranfrage

Mindestausstattung einer Elektroinstallation

Ausgabe 6/2021

Wir haben aktuell ein Objekt, in welchem die Wohneinheiten kernsaniert werden, u. a. Abriss sämtlicher Innenwände. Ist nach der Kernsanierung bezüglich der Mindestausstattung die Elektroinstallation (Steckdosen, Lichtschalter, etc.) nach der aktuellen DIN 18015-2 herzustellen oder nach Stand der zum Baujahr (etwa 1994) gültigen DIN 18015-2? Gilt hier ein Bestandsschutz?

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