Nicht korrekte Errichtung des Fundamenterders
Im Zuge des Neubaus eines Einfamilienhauses wurde die Erdungsanlage als direkt im Erdreich verlegter 10 mm Runddraht (nichtrostender Stahl) ausgeführt. Dieser wurde über zwei Anschlussfahnen mit dem in der Bodenplatte des Gebäudes verlegten Funktionspotentialausgleichsleiters verbunden. Bei der Errichtung des Kellergeschosses wurde ein Erdungsfestpunkt zum späteren Anschluss der Haupterdungsschiene in der Kellerwand vorgesehen. Dieser Erdungsfestpunkt war mit dem Funktionspotentialausgleichleiter in der Bodenplatte und dem außenliegenden Ringerder sicher verbunden. Leider ist der Erdungsfestpunkt nach Abschluss der Betonarbeiten nicht mehr auffindbar. Auf Anweisung des Bauleiters wurde daraufhin in der Kelleraußenwand ein Bewehrungseisen freigelegt und mit der Potentialausgleichsschiene verbunden.
Meine Frage, inwieweit das Bewehrungseisen eine Verbindung zum Funktionspotentialausgleichsleiter hat, wurde mit dem Verweis auf in der Bewehrung vorhandene Rödelverbindungen beantwortet. Dies ist aus unserer Sicht nicht zulässig. Darf eine Anlage so in Betrieb genommen werden?
Unsere Lösung wäre es, eine neue Verbindung von dem Ringerder zur Potentialausgleichschiene herzustellen.