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Leseranfrage

Organisationswege zur Befähigung von Arbeiten

Ausgabe 8/2021

In unserem Kraftwerk gibt es Personal auf Schicht, das heute die Funktion „Heizer“, „Maschinist“ oder „ Schichtleiter“ ausübt. Drei dieser Personen haben früher als Elektriker gearbeitet. Nun sollen diese Personen kleinere Schaltmaßnahmen durchführen dürfen, sodass nicht immer die Elektrikerbereitschaft herbeigerufen werden muss. Wie kann man das rechtlich organisieren? Sollten wir diese Mitarbeiter zur EFKffT oder EuP berufen und jährlich unterweisen? Diese Personen üben im normalen Alltag keine Elektrikertätigkeiten mehr aus, sind also nach meinem Verständnis keine Elektrofachkräfte mehr.

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