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Leseranfrage

Berührungsschutz an Kammschienen

Ausgabe 10/2021

Bei Prüfungen an Unterverteilern nach DGUV V3 werden immer wieder die fehlenden Endkappen an den Kammschienen der Sicherungsautomaten bemängelt. Der Antwort aus der Anfrage [1] entnehme ich, dass der Berührungsschutz der aktiven Teile durch die Abdeckung in den Verteilern sichergestellt ist. Das Bedienen von Sicherungsautomaten geschieht normal nur bei geschlossenen Abdeckungen. Würde sich aus Ihrer Sicht für uns als Eigentümer der Verteilungen die Pflicht zum Austausch der bemängelten Kammschienen ergeben, weil diese möglicherweise nicht fachgerecht verarbeitet wurden?

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