Verantwortung und Haftung
Mit Interesse lese ich den Fachbeitrag Wahrnehmung von Betreiberaufgaben in 07/21 [1]. Als Mitarbeiter eines Unternehmens muss ich als (verantwortliche) Elektrofachkraft Betreiberaufgaben wahrnehmen, bin aber letztendlich der Geschäftsführung unterstellt. Für den Geschäftsführer, im Allgemeinen Kaufmann, steht im Vordergrund, dass das Unternehmen Gewinne macht. D. h. Ausgaben minimieren, Einnahmen maximieren. Der größte Ausgabenposten sind die Personalkosten, gefolgt von den Kosten für die Sicherheit. Sicherheit kostet Geld und bringt in erster Linie keine Einnahmen, sogar oftmals ganz im Gegenteil. Erst im Schadensfall kann ein schlechtes Sicherheitskonzept teuer werden. Jedoch bleibt hier anzumerken, dass solche extremen Fälle nur eher selten eintreten, sodass die Lobby für Sicherheitsfragen eher schlecht ist. Das Ergebnis dieser Konstellation ist, dass ich, als interner Mitarbeiter, im Dauerclinch mit der Geschäftsführung stehe, oder aber „die Klappe halte“.
Natürlich gibt es bei der Frage nach der Haftung immer die drei Richtungen: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Nach meinem Kenntnisstand kann schon bei mangelnder Dokumentation die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit überschritten sein. Meine Frage zielt nun darauf ab: Wie geht Verantwortung und Haftung in dem Sinne zusammen, wenn ich mich um alles kümmern soll, aber weder die personellen noch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung habe?