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Leseranfrage

Kennzeichnung von Betriebsmitteln

Ausgabe 12/2021

Wie würden Sie eine LED-Sicherheitsleuchte und eine Rettungswegleuchte als Betriebsmittel gemäß IEC 81346-2 [1] kennzeichnen? Für eine klassische Leuchte (Lampe, Glühlampe) schlägt die Norm „-EA“ vor. Wie sieht es bei einer LED (Röhre oder Panel) sowie den genannten Sicherheitskomponenten aus? Eine Praxisempfehlung für alle Komponenten im Gebäudesektor wäre sehr hilfreich. Früher wurden in Schaltplänen Leuchtmittel mit „-H“ und Schütze mit „-K“ gekennzeichnet. Auf einem Schütz im Schaltschrank stand z. B. „-5K2“ ⇒ Schaltplan Blatt 5, Schütz mit der Nummer 2. An einer Signallampe in der Tür stand „-13H8“ ⇒ Schaltplan Blatt 13, Signallampe mit der Nummer 8. Laut aktueller Norm würde sich beispielsweise die Bezeichnung „+A2-FC1“ aufgliedern in „+A2“ für den Einbauort (z. B. Schaltschrank A2 (+ für Ortskennzeichen) und „-FC1“ für Motorschutzschalter. Wie sieht es bei den Betriebsmitteln LED-Panel und LED-Sicherheitsleuchte aus? In der aktuell gültigen Norm IEC 81346-2 [1] finde ich keine Angaben, wie die Bezeichnungen lauten sollen.

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