Steckdosenkreise einer Hochschule
Ausgabe 1/2022
An unserer Hochschule wurden durch die prüfende Firma u. a. fehlende RCDs in den Steckdosenkreisen bemängelt. Unser Vermieter steht allerdings auf dem Standpunkt, dass eine Nachrüstung nicht notwendig ist, da das zum Errichtungszeitpunkt nicht vorgeschrieben war. Ich sehe das in Bereichen, wo Studenten anwesend sind (Seminarräume, Labore) kritisch. Gibt es eine Möglichkeit, den Vermieter dazu zu verpflichten? Wie passen Bestandsschutz einerseits und besagte Pflicht zur Nachrüstung entsprechend BetrSichV zusammen?
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