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Leseranfrage

Akku im Feldverteiler

Ausgabe 1/2022

In einer landwirtschaftlichen Betriebsstätte (Rinderlaufstall) wurde bei der Errichtung durch uns ein Feldverteiler mit drei Feldern eingebaut. Zwei Felder dienen als Stromkreisverteiler, ein Feld als Multimediafeld. Als ich kürzlich wieder vor Ort war, musste ich feststellen, dass im Feldverteiler, im Bodenbereich des Multimediafeldes ein Akku für eine nachträglich installierte Notbeleuchtung eingebaut wurde. Der Akku wird über ein Netzgerät (vermutlich Schutzklasse I) geladen, das ebenfalls im Multimediafeld verbaut (Hutschiene) wurde. Sind Geräte der Schutzklasse I im MMF zulässig? Ich gehe davon aus, dass hier nur Geräte der Schutzklasse II eingebaut werden dürfen. Darf ein Akku (vermutlich Lithium-Ionen) überhaupt an dieser Stelle verbaut werden? Besteht hier eine Gefahr des Ausgasens, wodurch andere Geräte im Verteiler beschädigt werden können?

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