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Leseranfrage

Arbeiten auf einem Vereinsgelände

Ausgabe 3/2022

Auf einem Vereinsgelände mit mehreren Pachtgrundstücken für Freizeit- bzw. Erholung sind Bungalows errichtet, die über eine elektrische Anlage verfügen. Nun soll in einem der Bungalows die Elektroinstallation erweitert werden. Auf Nachfrage an den Pächter bezüglich der technischen Dokumentation und den Prüfprotokollen der Gemeinschaftsanlage bzw. der elektrotechnischen Ausrüstung des Bungalows, wurde mir mitgeteilt, dass es nichts Derartiges gibt und zu keiner Zeit Prüfungen stattfanden. Hierzu möchte ich gerne wissen, wer ist Eigentümer des Gesamtgrundstücks und der einzelnen Pachtgrundstücke. Welche Verantwortlichkeiten ergeben sich hier? Es gibt kein dauerndes Wohnrecht. Allerdings halten sich während der Sommermonate einige Pächter auch länger und über Nacht in ihren Bungalows auf.

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