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Leseranfrage

Leiterquerschnitt und Aderendhülsen

Ausgabe 3/2022

Beim Verpressen einer Aderendhülse mussten wir feststellen, dass die Einzeladerleitung einfach per Hand wieder aus der Hülse gezogen werden konnte. Wir haben daraufhin nachgemessen. Dabei stellten wir fest, dass die Einzelader eine Querschnittsfläche von nur A = 32,04 mm2 Kupfer hat. Es fehlen also rund 3 mm2 an Material. Dies ist nach Angaben des Herstellers zulässig und wird mittlerweile von allen Kabelherstellern so gehandhabt, da die Kabel den vorgeschriebenen Leitwert erreichen. Leider gibt es zu der Tatsache, dass der geometrische Querschnitt tatsächlich kleiner ist, in den technischen Angaben keinerlei Hinweise. Die Aderendhülse ist nach Herstelleraussage auch nach Norm gefertigt, aber auf einen geometrischen Querschnitt von 35 mm2. Unserer Meinung nach besteht dadurch die Gefahr eines versteckten Mangels und im schlimmsten Fall sogar Brandes. Wir haben auch schon mit Federklemmen experimentiert. Leider gibt es Geräteanschlüsse, die keine Federzugklemmen besitzen. Wie können wir rechtssicher Anlagen und Leitungen mit Leitungsabschluss Aderendhülse in den Verkehr bringen, ohne den Kunden oder uns zu gefährden?

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