Zuständigkeiten bei Arbeiten in Mietobjekten
Ausgabe 5/2022
In einer angemieteten Liegenschaft hat der Vermieter eine Verteilung durch Firma A wechseln lassen. Ich benötige nun einen neuen Stromkreis für ein neues Gerät. Firma A hat leider in den nächsten Wochen keine Zeit und gab mir zu verstehen, dass wegen der Garantie bzw. Gewährleistung sowieso keine andere Firma an diese Verteilung etwas anschließen darf. Somit könne ich auch keine Firma B beauftragen. Ist das so richtig?
Weiterlesen als epPlus-, epDIGITAL- oder Elektromeister-Abonnent
Loggen Sie sich hier mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort ein, um diese Leseranfrage lesen zu können.