PV-Anlagen mit Speicher und Notstromfunktion
Wir verbauen beim Errichten von PV-Anlagen immer wieder Speichersysteme mit Notstromfunktion. Nun ist uns die recht unscheinbare Aussage eines Herstellers sogenannter Hauskraftwerke zur Verwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen aufgefallen. In dessen Unterlagen heißt es: „Im Inselbetrieb (Notstromfall) kann der Wechselrichter des Speichersystems keine Kurzschlussleistung zur Verfügung stellen […]. Die Abschaltung beim Kurzschluss (Überlast) übernimmt in diesem Fall der Wechselrichter und trennt das Inselnetz innerhalb der Vorgabezeit von 5 s. Im Falle eines Körperschlusses muss die Schutzeinrichtung innerhalb vom < 0,3 s auslösen, was der Wechselrichter nicht leisten kann. Aus diesem Grund muss in allen Verbraucherstromkreisen, die mit Notstrom versorgt werden, ein FI verbaut werden. Nur so kann der Personenschutz weiter gewährleistet werden.“ Was bedeutet diese Aussage für uns als Errichter der Anlage? Dürfen wir die Anlage nur in Betrieb nehmen, wenn in den Verbraucherstromkreisen ein FI verbaut ist oder ist das Ermessenssache des Kunden? Wie erfolgt der Schutz, wenn ein FI in Unterverteilungen erst in ein paar Jahren bei Baumaßnahmen eingebaut wird? Würde es reichen, vor den Verbraucherstromkreisen einen gemeinsamen selektiven FI für das ganze Haus vorzuschalten? Wenn ja, welche Kennwerte müsste dieser aufweisen?