Konformitätserklärung für Schaltanlagen
Mit Interesse lese ich in Ihrem Facharchiv die Leseranfrage „Konformitätserklärung für installierten Verteiler“ in ep 10/2017 [1]. Dennoch stellt sich mir die Frage, ab wann eine Konformitätserklärung erarbeitet werden muss. In meinem Fall handelt es sich es um Kühlwasserstationen mit einer Schaltanlage, in der mehrere FU’s verbaut sind. Hier bekommen wir von unseren Lieferanten immer eine Errichterbestätigung inklusive einer Konformitätserklärung. Muss eine Konformitätserklärung beispielsweise auch bei der Installation einer dreireihigen Unterverteilung erarbeitet werden? Würden hier nicht sehr hohe Kosten entstehen? Ab wann handelt es sich um eine Schaltanlage? Wie sieht es im Privatbereich aus? Muss über das Gesamtsystem nochmals eine Konformitätserklärung ausgestellt werden, wenn die Bauteile an sich über eine EU-Konformität verfügen?