Ausführungsfristen bei Werkverträgen
Ausgabe 11/2022
Viele Kollegen von mir und auch ich leiden darunter, zu verschiedensten Terminen, vor allem bei Sanierungen, auf die Baustelle zu müssen. Im Werkvertrag wird nur eine Fertigstellung bis zu einem gewissen Zeitpunkt gefordert. Jedoch nicht die Verfügbarkeit einer Elektrofachkraft zu vielen Einzelterminen. Inwieweit bestehen hier Rechte für den Handwerker? Vor allem in Anbetracht der steigenden Komplexität von Gebäudesteuerungen. Was ist, wenn die Baustellentermine um eine Woche nach hinten verschoben werden, ich jedoch erst in zwei Monaten wieder Zeit habe?
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