Durchlauferhitzer mit Blankdrahtheizsystem
Durchlauferhitzer mit Blankdrahtheizsystem dürfen nur dort eingesetzt werden, wo der spezifische Leitwert des Trinkwassers kleiner ist, als der im Datenblatt des Durchlauferhitzers angegebene. In den jährlich veröffentlichten Analysewerten über die Trinkwasserbeschaffenheit eines Wasserverbandes sind der Mittelwert, der Minimalwert sowie der Maximalwert des spezifischen Leitwertes angegeben, die deutlich unter dem im Datenblatt des Durchlauferhitzers angegebenen zulässigen Wert für den spezifischen Leitwert liegen. Problematisch ist nach meiner Meinung der in den Analysewerten des Wasserverbandes ebenfalls angegebene obere Grenzwert für den spezifischen Leitwert des Wassers, der ungefähr doppelt so hoch ist, wie laut Datenblatt zulässig. Demnach dürfte dieser Durchlauferhitzer trotz des eingehaltenen Maximalwertes nicht eingesetzt werden, da nicht auszuschließen ist, dass sich der elektrische Leitwert des Wassers doch einmal bis zum Grenzwert erhöht und der zulässige Wert dann überschritten wird. Wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für mögliche Personenschäden, Fehlerstromschutzschalter lassen sich wegen des fehlenden Neutralleiters nicht einsetzen?