Ausstattung von Wohnbauten mit IuK und RuK
Als Fachplaner der TGA u.a. für Wohngebäude führen wir häufig die Diskussion mit Bauherren, über die Ausstattung in Wohngebäuden mit IuK- und RuK-Diensten nach DIN VDE 18015-1/2. Sehr oft wird durch den Bauherrn die Meinung vertreten, es reiche aus, ein Hausnetz in der Netzebene 4 zu errichten. Aus dem Hintergrund, dass z. B. bei einem Provider eines Breitbandkabels (wie z. B. PYUR) alle Dienste wie TV, Radio, Internet und auch Telefonie abgedeckt sind. Eingesetzt werden soll dafür in der Netzebene 4 z. B. ein LWL-Kabel mit zwei Fasern. Mit Bezug auf die DIN VDE 18015 sehen wir es als erforderlich an, ein zweites paralleles Netz in der Netzebene 4 zu planen. Auch aus dem Hintergrund, dass dem Endnutzer eine freie Auswahlmöglichkeit gegeben sein muss, ob er Dienste eines „klassischen“ Tk-Providers, wie z. B. Telekom und/oder eines RuK-Providers, wie z. B: PYUR, nutzen möchte. Wie ist hier die genaue normengerechte Sachlage für die Umsetzung der DIN VDE 18015?