Nutzung zweier paralleler Leitungen
Ausgabe 1/2023
Zu einem Nebengebäude führen zwei Leitungen mit 4 × 10 mm2 und 4 × 6 mm2. Ist es erlaubt, die letztere Leitung zu nutzen, um den PE oder N der 10-mm2-Leitung zu ersetzen? Somit quasi die 10-mm2-Leitung für L1, L2, L3, sowie N nutzen und die 6-mm2-Leitung für den PE? Ergänzend möchte ich erwähnen, dass die verwendete Leitung keine grün-gelbe Ader besitzt, sondern einen feindrähtigen „Schirm“, der zum PEN zusammengeführt ist. Muss man in solchen Fällen vagabundierende Ströme über Heizungsrohre etc. zwischen den Gebäuden in Kauf nehmen?
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