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Leseranfrage

Metallteile ins Schutzleitersystem einbinden

Ausgabe 2/2023

Wir fertigen Investitionsgüter für Industrie und Handwerk. Nun ist bei uns eine Diskussion entstanden, ob alle berührbaren Metallteile in das Schutzleitersystem einzubeziehen sind? Unsere ortsveränderlichen Maschinen der Schutzklasse I werden je nach Ausführung in den Zonen 1,21 und 22 eingesetzt. Am Gerät (ableitfähiges GFK-Gehäuse) befinden sich ein Drehstrommotor mit Motorschutzschalter und Netzzuleitung sowie diverse mechanische Bauteile aus Metall. Um eine elektrostatische Ableitfähigkeit zu erreichen, besteht zu allen Bauteilen über das GFK-Gehäuse eine hochohmige Verbindung ≤ 1 MΩ. Bei unseren Maschinen, die der DIN EN 60335-1 unterliegen, deren Absatz 27.1 wir kennen, können die berührbaren Metallteile eine unzulässige Berührungsspannung über das ableitfähige GFK annehmen, wenn die Schutzleiterverbindung zum Motor oder am Stecker unterbrochen ist und gleichzeitig ein Isolationsfehler am Motor vorhanden ist. Kann generell eine Einbeziehung der Metallteile ins Schutzleitersystem über eine Risikobeurteilung ausgeschlossen werden?

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