Wiederholungsprüfung in Mietwohnungen
Ausgabe 2/2023
Wir führen immer wieder Wiederholungsprüfungen in Wohnungen durch, die entsprechend der damaligen Normen jeweils nur mit einem RCD für das Bad ausgestattet sind. Ist es heute noch erlaubt, die Prüfung zu dokumentieren mit„Prüfplakette erteilt“, „Die elektrische Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik“, „Ein sicherer Gebrauch bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist gewährleistet“ Die Prüfergebnisse waren alle in Ordnung. Wie sieht es hier mit dem Bestandsschutz aus?
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